Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten des Stadtjugendrings Augsburg. Er wird alle fünf Jahre von den Mitarbeiter*innen neu gewählt.
Die gewählten Mitglieder*innen des Personalrats haben verschiedene Aufgaben, Rechte und Pflichten, um die Interessen der Mitarbeitenden bestmöglich vertreten zu können. Die Mitglieder*innen des Personalrats haben einen besonderen gesetzlichen Schutz. Sie haben unter anderem Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei
Personalangelegenheiten und sozialen Angelegenheiten (Einstellungen, Eingruppierungen, Versetzungen, Aufstellung von Urlaubsplänen, Aufstellung von Sozialplänen)
Kündigungen
Unfallverhütung
und Arbeitsschutz.
Der Personalrat beim Stadtjugendring besteht aus 5 Personen. Die Sitzungen finden in der Regel jeden zweiten Freitag statt.
Wer setzt sich für was ein? Wie ist deine Personalvertretung aufgestellt? Hier findest du alle aktuellen Informationen in einer Übersicht zum Download.