zum 01.01.2020 treten neue Förderrichtlinien in Kraft. So sind nicht nur die Fördersätze angepasst , sondern auch noch weitere notwendige Förderbereiche geschaffen worden.
Aus Mitteln der Stadt Augsburg kann der SJR die Arbeit von Jugendorganisationen finanziell fördern.
Hierzu hat die Stadt Augsburg Förderrichtlinien erlassen.
Antragsberechtigt sind nur anerkannte Augsburger Jugendorganisationen. Für die Beantragung stehen Formulare und Informationen unter Downloads zur Verfügung. Zuschussantranträge für weitere §§ sind formlos zu stellen.
Renovierung von Jugendräumen
Miet- und Betriebskosten
Geräte und Materialien zur pädagogischen Arbeit
Zelt- und Lagermaterial
Erholungs- und Freizeitmaßnahmen
Außerschulische Jugendbildung
Tagesveranstaltungen
Öfffentlichkeitsarbeit
Internationale Jugendarbeit
Aus- und Fortbildung
Soziale und politische Projektarbeit
Sondermittel
Grundförderung (Sockelbeträge und Restmittel)